hier mal auch noch etwas logo-politisches. es geht um kunst im kreisel (in der schweiz wird der kreisverkehrsplatz kurz und bündig als «kreisel» bezeichnet.)
die kreisverkehrsinseln werden häufig mit kunst bestückt. das soll das straßenbild etwas aufpeppen. allzu auffällig darf das jeweilige kunstwerk dann aber doch nicht sein – sonst gilt es als ablenkung.
eine weitere vorschrift ist: keine kommerzielle werbung (eben: ablenkung. wobei: lenkt nichtkommerzielle werbung weniger ab?). der eishockeyverein kloten (besser bekannt als ehc kloten) hat einer kreisinsel in kloten/zürich einen riesenpuck geschenkt – 5 meter hoch, 3 tonnen schwer. so weit so gut. nur zierte das logo des vereins den puck.
das beschäftigte dann die beamten. ist das logo nun kommerzielle werbung? der bei der bevölkerung beliebte puck erhielt eine sondergenehmigung, die jedoch 2017 auslief. danach wurde verfügt, dass der puck weg muss. die stadt kloten kam dieser aufforderung jedoch nicht nach. erst wurde der ganze puck mit planen bedeckt, die jedoch (wohl von fans) wieder immer wieder entfernt wurden. später wurde das logo von offizieller stelle überklebt.
im rahmen einer neubeurteilung (man nahm mittlerweile zur kenntnis, dass es sich um ein «wahrzeichen» handelt) wurde dem puck eine sonderbewillung erteilt. er darf bis zur nächsten instandsetzung des kreisels bleiben. vorläufig ist also ruhe. bis es dann in ein paar jahren in die nächste paragraphenreitereirunde geht.