willkommen in der public domain

Lieber Henri Matisse.

Ab heute bist du dabei, mit vielen Berufskollegen, in der Public Domain. Auf Deusch haben wir Wörter wie Gemeingut oder Allgemeingut dafür, geläufiger ist aber der Anglizismus. Wie du weisst, erlöschen 70 Jahre1 nach dem Ableben sämtliche Urheberrechte2 an den eigenen Werken. Am 1. Januar wird daher jedes Jahr eine Party für alle Neuaufgenommenen geschmissen. Der Public Domain Day – der Tag der Gemeinfreiheit – geht leider immer etwas unter im Schatten des Neujahr-Brouhahas, obwohl er der Impact weitaus grösser ist als ein Feuerwerk an Glückwünschen und bald eh obsoleten guten Vorsätzen.

Deine Werke, Henri, gehören jetzt also gänzlich der ganzen Menschheit. Deine «Freude des Lebens» sprang zwar schon 1905/06 auf uns über. Aber ab sofort darf ich Postkarten vom «Blauen Akt II» (1952) und Poster von der «Schnecke» («L’escargot», 1953) publizieren – und schulde niemandem mehr Rechenschaft und Geld dafür. Bislang konnten deine Nachkommen von deinen Gemälden und deren Vermarktung profitieren. Dieser «Tanz» (1910) ist aber seit Mitternacht definitiv vorbei – oder besser: läuft jetzt mit neuer Musik.

im artikel erwähnte werke von matisse: «la joie de vivre», «nu bleu II», «la dance»

Aber hey, 70 Jahre nach dem Tod sind eine lange Zeit. Stell dir einen Menschen vor, der im Jahr 2000 geboren ist, heuer 25 Jahre alt wird und eine Lebenserwartung von 80 Jahren hat. Er hat im Alter von fünf Jahren eine originelle Zeichnung gekritzelt. Man kann sich schwer vorstellen, dass dieses Kunstwerk (und man muss das Wort unter Umständen besser in Anführungszeichen setzen) bis ins Jahr 2150, also noch weitere 125 Jahre, weltweiten Urheberschutz geniesst. Wie sic ist denn das?!

Und zwar ohne dass das Werk irgendwo speziell angemeldet werden muss. Kostenlos. Einfach durch die Veröffentlichung im grösseren Kreis. Mit reiner Kenntnisnahme. Also ganz anders als bei Patenten, die man aufwendig Land für Land auf eine gewisse Zeit für teures Geld eintragen lassen muss.

Das Urheberrecht ist daher eine grossartige Errungenschaft der Menschheit – die ersten Gesetze zum Schutz der Urheberinnen und Urheber entstanden in England, den USA und Frankreich im 18. Jahrhundert – und hebt das Schaffen mit Worten, Klängen, Farben und mittlerweile auch Programmcode auf ein hohes Podest. Was aber nötig ist, damit kreatives Schaffen überhaupt stattfindet und sich lohnt. Ein ganz neuartiges Wirtschaftssegment wurde also damals auf dem Konzept geschaffen, dass auch immaterielle Güter wie etwa ein Gedicht einer Person gehören.

Ebenso cool ist es aber, dass das Ganze auch mal ein Ende findet und ins Selbstbedienungs-Weltkulturerbe übergeht, so wie gerade vor ein paar Stunden mit deinem künstlerischen Output geschehen. Den heissesten Shit, den die Meister unserer Zeit hervorbringen, werden wir selbst nicht mehr als Gemeingut erleben. Auch auf den Dernier Cri von gestern müssen wir noch etwas gedulden: Picassos Werke gelangen 2044 in die Public Domain. Andy Warhol wird erst 2058 rausgeholt. Und auch Max wird erst 2062 wieder Frisch.

Ebenfalls heute gehen die Werke von Alan Turing (britischer Mathematiker,  Turingmaschine), Frida Kahlo (mexikanische Malerin) und vielen andern in die Public Domain ein. Die Neuzuzügerliste kann sich sehen lassen, auch wenn die meisten Namen wohl nicht (mehr) bekannt sind. Servez-vous und macht was draus!

Also, Henri, nochmals willkommen im Klub! Ich habe schon mal eines deiner Werke überarbeitet und mit der eigenen Unterschrift zu versehen. Da dies jedoch keine genug grosse Eigenleistung beinhaltet und nicht offiziell als originell gilt, geniesst es keinen Urheberschutz und ist schon per sofort Allgemeingut. Aber über die sogenannte «Schöfungshöhe» reden wir dann ein anderes Mal. Heute einfach mal das Glas vollschöpfen und in die Höhe heben, zurücklehnen und in die reicher gewordene Public Domain reinschmökern … Santé!

«l’escargot»von matisse in einer neuen interpretation
«l’escargot» (rechts oben das original aus dem jahr 1953) neu interpretiert als vier-jahreszeiten-tetraptychon
  1. Schutzdauer abweichend: je nach Land zwischen 30 und 100 Jahren, die meisten geben jedoch 50 oder 70 Jahre. Weit uneinheitlicher sind die jeweiligen Gesetze. ↩︎
  2. Urheberrecht der Schweiz: https://fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/1798_1798_1798/de ↩︎

Matisse in der Fondation Beyeler, Riehen/BS, noch bis 26. Januar 2025: https://fondationbeyeler.ch/ausstellungen/henri-matisse

Henri Émile Benoît Matisse, 31.12.1869–03.11.1954, französischer Maler, Grafiker, Zeichner und Bildhauer

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echt jetzt?

am 18. februar ist tag der batterie. was? echt jetzt!? haben jetzt auch schon produkte ihre tage? kommt bald der tag der leuchtdiode? der tag des kippschalters? oder der tag des löffels oder der tag des gabelstaplers?

tag der batterie, so stellt sich heraus – auch wenn im mailing der schweizer post (s. bild) auch nur um produktewerbung geht – ist eigentlich ein weiterer awareness-tag: es geht um die korrekte entsorgung des erwähnten artikels.

das datum wurde natürlich nicht zufällig gewählt; es handelt sich um den geburtstag von alessandro volta, dem erfinder der batterie, der am 18. februar 1745 das licht der welt erblickte. zufällig hat auch ein anderer bekannter volta an diesem tag geburtstag: john travolta.

und wie entsorge ich batterien und akkus? hier ein paar weiterführende infos, da scheinbar das wissen darüber noch nicht weitverbreitet ist – sonst bräuchte es ja keinen «national battery day» (so heißt er in amerika).

weitere kuriose feiertage auf kuriose-feiertage.de.

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alle jahre wieder …

… kommt der erste august. der nationalfeiertag der schweiz. und damit wieder eine schwette (hevetismus für schwemme) an schweizerflaggenkitsch in jeglicher couleur – na ja, farblich nur rot und weiß. so weit, so gut.

aber dann ist da noch das kreuz mit dem das kreuz, mit welchem all die servietten, lampions, badetücher, bettwäsche, boxershorts, tischdecken, eier, teigwaren usw. verziert sind (gegenstände aus dem aldi-prospekt ende juli 2023).

aldi ist ja bekannt für seine anbiederung an die helvetische bewohner mithilfe der swissness-keule, ohne die es hier kein supermarkt schafft. auch coop und migros wissen genau, dass die schweizer (-innen und -außen) recht stolz sind auf die ganz wenigen produkte, die noch im eigenen land produziert werden. umso größer und auffälliger werden diese dann beschriftet und mit labels umkleistert, damit der eindruck entsteht, dass der artikel gleich nebenan produziert wurde.

auch aldi hat jetzt noch ein weiteres label eingeführt: «saveurs suisses – das neue label für ausgewählte, regionale spezialitäten». und gerade wieder mal ohne umweg ins fettnäpfchen getrampelt, trotz der aufklärung auf logoblog anno 2017.

auch das labellogo selbst zeigt wieder exemplarisch, wie wenig ahnung aldi suisse auch nach fast 20 jahren landespräsenz noch von der schweiz hat – herzchen hin oder her.

hier also nochmals für alle: das schweizerkreuz hat vier «flügeli» (oder arme, schenkel, balken) mit den proportionen 7 (lang) zu 6 (breit). alle andern kreuze sind per definition irgendwelche kreuze, aber sicher keine schweizerkreuze. gratis nachzulesen bei wikipedia oder bei eda.admin.ch und vielen weiteren seiten.

korrekte proportionen des kreuzes (bild © patriot.ch)

im ganzen aldi-prospekt finden sich über 20 weiße kreuze mit falschen dimensionen und nur gerade zwei (2) richtige (gleiche fahnen oder logos wurden nur je einmal gezählt – sonst sähe die statistik noch schlimmer aus).

wir von logoblog wünschen trotzdem einen schönen nationalfeiertag (und hoffen, dass es nächstes jahr etwas besser aussieht am flaggenhimmel)!

eine seite aus dem aldiprospekt mit 14 falschen schweizerfahnen.
aldi-prospekt: keine einzige flagge hat die richtigen dimensionen der kreuzbalken.
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aldis neuster versuch

vom lieben aldikind hatten wir es hier auf logoblog.net schon häufiger (siehe hier oder hier oder hier). und wir sind ihm immer wieder dankbar für verblogbare steilvorlagen.

einmal mehr startet der discounter den versuch, a) migros den rang abzulaufen und, neuerdings, b) eine kultmarke zu werden. für ersteres bedient er sich dem migros-vokablar. (wie viel selbstironie ist da dabei?) für letzteres ist bekleidung mit dem aldi-logo angesagt. jede wette, dass dieser schuss extrem weit neben der ska-mütze landet.

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ausgehascht …

haschi ist nicht mehr. ein schweizer klassiker hat sich verabschiedet. oder macht zumindest mal pause. anbei zwei werbeanzeigen aus dem jahr 1922 sowie die abbildung der zuletzt erhältlichen packung. das logo wurde kaum angetastet und hat mit dem abgebildeten berg (pilatus bei luzern) über ein jahrhundert eine felsenstarke marke gebildet (absichtlich etwas altmodisch gehalten). leider ist das «täfeli» (bonbon) nun nicht mehr in der klassischen form erhältich. gründe dafür sind in diesem artikel zu lesen.

der etwas ungewohnte name des kräuterbonbons ist kein abgewandeltes onomatopoetikum fürs niesen («hatschi!») – noch hat es etwas mit hasch(isch) zu tun (ein amt für verbraucherschutz wollte sogar mal eine namensänderung erzwingen).

die auflösung steht auf der unteren anzeige. es ist eine zusammensetzung aus den ersten silben des ursprünglichen firmennamens halter & schilling. otto halter und albert schilling brachten das «zeltli» (nochmals ein helvetismus für bonbon) 1919 auf den markt.

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online-trinkgeld …

… aber dann doch nicht. wenn man im web mal einem laden ein trinkgeld geben könnte (bis jetzt noch selten gesehen) und auch gern würde. aber dann doch nicht kann, weil man einen gratisartikel im warenkorb hat und man maximal 15% trinkgeld geben darf. aber das ist auch bei einem betrag von null immer noch 0,00. das maximaltrinkgeld von 0,00 wurde dann leider auch im warenkorb nicht angezeigt. immerhin: der gute wille wäre dagewesen …

kein trinkgeld möglich bei online-shop, obwohl danach gefragt wird.
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